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Blickfänge

Die Liste des geschützten kulturellen Erbes des flämischen Kultusministeriums umfasst Kunstwerke aller Art, die nicht ins Ausland verkauft werden dürfen.

Liste des geschützten kulturellen Erbes

Die Liste des geschützten kulturellen Erbes des flämischen Kultusministeriums umfasst Kunstwerke aller Art, die nicht ins Ausland verkauft werden dürfen.

Es handelt sich um einzelne Werke und einige Sammlungen, die sich im Besitz öffentlicher Einrichtungen und Privatsammler befinden. Auf der Liste des definitiv geschützten kulturellen Erbes (2005) stehen Gemälde und Zeichnungen von u.a. Rubens, Jordaens und van Dyck. Werke von Gustave de Smet, James Ensor, Constant Permeke, Frits van den Berghe, Rik Wouters und vielen anderen Künstlern stehen auf der Liste des vorläufig geschützten kulturellen Erbes aus dem Jahr 2006.

Manuskripte

Im Oktober 2007 wurden zwei Manuskripte aus der Sammlung des Letterenhuis in die vorläufige Liste aufgenommen. Es handelt sich um die Manuskripte des Buchs „De Feesten van Angst en Pijn“ (Feste von Angst und Schmerzen) von Paul van Ostaijen und der Novelle „Kaas“ (Käse) von Willem Elsschot.

Beide Manuskripte wurden inzwischen digital erfasst. Die Originalmanuskripte können nicht mehr im Lesesaal eingesehen werden, da sie zu empfindlich sind. Jedoch können sie auf den Computerschirm geladen werden.

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